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Wegweiser bei Erkrankungen

Sollte Ihr Kind einmal krank sein und fehlen, benachrichtigen Sie uns bitte frühzeitig. Am ersten Schulbesuchstag nach der Erkrankung geben Sie Ihrem Kind bitte eine schriftliche Entschuldigung mit, aus welcher der Fehlzeitraum hervorgeht. Sollte es sich um eine ansteckende Krankheit handeln(z. B. Keuchhusten, Mumps, Scharlach, Windpocken, Masern, Röteln, Flöhe) , ist es wichtig, dass Sie es uns sofort mitteilen. WICHTIG!! WICHTIG!! WICHTIG!! Wenn Ihr Kind einen Tag vor oder nach den Ferien fehlt, legen Sie uns unbedingt ein ärztliches Attest vor.

Beurlaubungen

Ein Kind kann nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll einige Wochen vorher schriftlich beantragt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die Schulleitung.

Versicherungsschutz

Trotz aller Bemühungen lassen sich Unfälle im Schulbereich leider nicht ausschließen. Ihre Kinder sind grundsätzlich gegen gesundheitliche Schäden geschützt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf:
  • Schulwege
  • Unterrichtsgänge
  • Unterricht und Pausen
  • Besichtigungen
  • Sportunterricht
  • Schul- und Klassenfeiern
  • Wanderungen
  • Klassenfahrten

Falls Sie für einen solchen Unfall ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen, ist das der Schule mitzuteilen, damit eine Unfallmeldung erfolgen kann.

Haftpflichtschäden (Beispiel: Ihr Kind richtet auf dem Schulweg oder im Schulgebäude einen Schaden an) sind grundsätzlich nicht versichert. Solche Schäden müssen über Ihre Familienhaftpflichtversicherung geregelt werden.

Addresse/Kontakt
OGS am Volkspark - Alte Bahnhofstraße 170 - 44892 Bochum
Telefon: 0234-287797 - Fax: 0234-9271378
www.ogs-am-volkspark.bobi.net/